Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 23.08.2010
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Abstaffelung von Ärztehonoraren nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (juris: EBM-Ä) infolge der sog "Laborreform"
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