Aktenzeichen 8 B 52/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:210217B8B52.16.0
RCN:
RCNKBA79GNLLVAKKME

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 21.02.2017

Höhe des Ablösebetrages bei Erlangung von Volleigentum an Grundstücken

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