Aktenzeichen Vf 48-VI/22

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RCNKB3DHK52PFBXUJR

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VerfGH München: Entscheidung vom 16.11.2023

Verfassungsbeschwerdeverfahren, Unzulässige Verfassungsbeschwerde, Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, Beschwerdeführer, Sorgerechtsverfahren, Anhörungsrüge, Rechtliches Gehör, Einstweilige Anordnung, Bindungstoleranz, Ausgangsverfahren, Oberlandesgerichte, Elternrecht, Gesetzlicher Richter, Verletzung des Willkürverbots, Verfahrensbevollmächtigter, Erziehungseignung, Elternteil, Ständige Rechtsprechung, Kindesmutter, Entscheidung des Oberlandesgerichts

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