Aktenzeichen 20 NE 21.770

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RCNK9LEYPW8F3TDWND

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VGH München: Entscheidung vom 13.04.2021

Dienstleistungen, Außervollzugsetzung, Normenkontrollantrag, Einstweilige Anordnung, Folgenabwägung, Summarische Prüfung, Einstweilige Rechtsschutzverfahren, Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Offene Erfolgsaussichten, Antragsgegner, Prüfung der Erfolgsaussicht, Normenkontrollverfahren, Kostenentscheidung, Festsetzung des Gegenstandswertes, Prüfungsmaßstab, Außerkrafttreten, Schwellenwert, Eilverfahren, Effektiver Rechtsschutz, Vorwegnahme der Hauptsache

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