Aktenzeichen 095 O 2144/20

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LG Augsburg: Urteil vom 26.02.2021

Versicherungsschutz, Versicherungsbedingungen, Krankheit, Leistungen, Auslegung, Versicherungsnehmer, Schadensfall, Verletzung, Versicherungsfall, Versicherungsvertrag, Anordnung, Feststellung, Versicherungsbeginn, Versicherungsmakler, Kosten des Rechtsstreits, unternehmerische Entscheidung, kein Anspruch

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