Aktenzeichen 4 AZR 14/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNK8FSJCYD4QA7AU4

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 25.08.2010

Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

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