Aktenzeichen VII ZB 111/09

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RCNK7B66YMVPDM3LRV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.11.2010

Forderungspfändung: Bestimmung des Pfändungsfreibetrages bei Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

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