Aktenzeichen VI ZR 271/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:290920UVIZR271.19.0
RCN:
RCNK6VD8TH96DCWHEQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.09.2020

Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs

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