Aktenzeichen 9 B 2/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2022:190922B9B2.22.0
RCN:
RCNK6S57B2H4XQNDMW

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 19.09.2022

Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

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