Aktenzeichen 8 K 467/21

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RCNK6MWEJ28CEMFP9J

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FG Nürnberg: Urteil vom 04.05.2023

Sechsmonatsfrist, Kindergeldantrag, Grenzüberschreitende Sachverhalte, Kindergeldanspruch, Kindergeldberechtigter, Anspruch auf Kindergeld, Kindergeldleistungen, Kindergeldfestsetzung, Bundesfinanzhof, Ausschlußfrist, Auslandssachverhalt, Nichtzulassungsbeschwerde, Festsetzungsverfahren, Veranlagungszeitraum, Familienkassen, Prozeßbevollmächtigter, Nichtannahmebeschluß, BFH-Urteile, Familienleistungen, Veranlagung zur Einkommensteuer

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