Aktenzeichen AN 19 K 18.01733, AN 19 K 20.00310

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RCNK6JNZEYEKQ2XZ7X

Verknüpfte Entscheidungen

VG Ansbach: Entscheidung vom 02.03.2020

Kostenerstattungsanspruch, Zweitwohnungssteuer, Hinzuziehung, Rechtsanwalt, Vorverfahren

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VG Ansbach: Urteil vom 02.03.2020

Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Vorverfahren

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