Aktenzeichen 9 BN 1/13

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RCN:
RCNK6FEEJRSFS6EKC3

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 19.08.2013

Zur europarechtlichen Zulässigkeit des Nebeneinanders von Vergnügungssteuer auf Glücksspiele und Mehrwertsteuer; zur Gültigkeit einer untergesetzlichen Norm bei Mängeln im Abwägungsvorgang; ausnahmsweise Zulassung einer Revision bei fehlender Feststellung maßgeblicher Tatsachen

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