Aktenzeichen AN 17 S 23.50448

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RCN:
RCNK676T2ER3UBYL3B

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VG Ansbach: Entscheidung vom 27.07.2023

Dublin-Rückkehrer, Zuständigkeit Frankreichs aufgrund eines erteilten Visums, Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Asylbewerbern in Frankreich, Situation für Folgeantragsteller, keine systemischen Mängel im französischen Asylsystem

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