Aktenzeichen 5 K 1753/15

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RCNK62HFXJFRNCKE3X

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FG Nürnberg: Urteil vom 29.06.2016

Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei vorsätzlichem Verschweigen eines "Strohfrauverhältnisses"

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