Markenbeschwerdeverfahren – "Gürzenich-Orchester Köln" – keine geographische Angabe - kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – keine Täuschungsgefahr – kein öffentliches Interesse an dem Untersagen der Benutzung – keine Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung – Erstattung der Beschwerdegebühr
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