Aktenzeichen VIa ZR 57/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:210222UVIAZR57.21.0
RCN:
RCNK4WFPHVKWZVND9C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.02.2022

Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Restschadensersatzanspruch des Neuwagenkäufers nach Eintritt der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Vorteilsausgleichung

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