Aktenzeichen RN 5 K 14.345

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNK4Q9CMPPLAH4JC2

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VG Regensburg: Urteil vom 16.04.2015

Geeignetheit, Weiterbildungsstätte, Facharzt, Landesärztekammer, Beurteilungsraster, Weiterbildungsbefugnis, Weiterbildungsordnung, Psychotherapie, Psychiatrie, Versorgungsvertrag, Weiterbildungszeit, Beurteilungsspielraum, Rechtsstaatsprinzip, Beurteilungskriterium, Leistungsspektrum, Versorgungsauftrag, Therapiekonzept, Nebenbestimmung, Facharztbezeichnung, Patientenversorgung, Facharztweiterbildung, Qualitätssicherung, Weiterbildungsermächtigung, Bundesärztekammer, Facharztausbildung, Notfallversorgung, Gleichbehandlung

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