Aktenzeichen II ZB 22/11

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RCN:
RCNK3M4NK5QYC5554V

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.05.2013

Berufungsfristversäumung durch eine mittellose Partei: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs; Wegfall des Vertrauensschutzes des Antragstellers bei unterbliebener Vervollständigung seiner Angaben und Vorlage des amtlichen Vordrucks in der Berufungsinstanz

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