Aktenzeichen XII ZR 129/10

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RCNK3HN22V9YCVS9VZ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 31.10.2012

Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags; Anpassung eines vereinbarten Ausschlusses von Unterhalt und Versorgungsausgleich im Rahmen der Ausübungskontrolle

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