Aktenzeichen Vf. 22-VI-19

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RCN:
RCNK2CQKS49UE69DLM

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VerfGH München: Entscheidung vom 12.06.2020

Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels ausreichender Begründung unzulässig (Zuwendungsrecht)

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