Aktenzeichen 35 O 1528/21

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LG Memmingen: Urteil vom 25.09.2023

Elektronisches Dokument, unangemessene Benachteiligung, Gerichtsstandsvereinbarung, Elektronischer Rechtsverkehr, Stufenklage, Streitwert, Flugpreis, Teilurteil, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, Vollstreckbarkeitsbeschlüssen, Preiskalkulation, Internationale Zuständigkeit, Luftfahrtunternehmen, Zahlungsanspruch, Abweichende Beurteilung, Ersparte Aufwendungen, Verzugseintritt, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, OLG Stuttgart

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