Aktenzeichen M 20 P 21.3606

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VG München: Entscheidung vom 03.05.2022

Personalvertretungsrecht des Landes, Wahlanfechtung, Schriftliche Stimmenabgabe, (Fehlende) Erklärungen über die persönliche Stimmenabgabe, (Fehlende) Beschriftung des Rückumschlags durch den Wahlvorstand mit dem Absender

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