Aktenzeichen V ZR 131/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.12.2011

Zwangsverwaltung einer Eigentumswohnung: Schuldnerzurechnung von Zahlungen des Zwangsverwalters zur Begleichung rückständiger Hausgelder oder rückständiger Sonderumlagen und Neubeginn der Verjährung

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