Aktenzeichen IV R 57/11

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RCN:
RCNJY34GKYVQ9FH47H

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 17.12.2014

Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in der Person des Veräußerers vorhandenen stillen Reserven - "Gesamtplan-Rechtsprechung"

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