Aktenzeichen 2 BvR 977/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170302.2bvr097716
RCN:
RCNJY25U39WMWCRYKK

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.03.2017

Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags gem § 495a S 2 ZPO und ohne entsprechenden vorherigen Hinweis

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