Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung der Vertragsparteien durch einen Bevollmächtigten des Käufers im Grundbuchverfahren und Erfordernis der Genehmigung durch den Vollmachtgeber für spätere Messungsanerkennung mit Auflassungsbewilligung
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