Aktenzeichen 2 BvR 1605/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230420.2bvr160521
RCN:
RCNJVB5NBVXNSHNY7M

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 20.04.2023

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung auf Grundlage von Parteivorbringen, zu dem die Gegenseite nicht Stellung nehmen konnte - zudem Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) aufgrund Beschwerdeentscheidung durch Kammer (§ 568 ZPO) ohne entsprechenden Übertragungsbeschluss des Einzelrichters - Gegenstandswertfestsetzung

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