Aktenzeichen 2 BvR 217/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190529.2bvr021719
RCN:
RCNJUWGKY5352QZFAM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 29.05.2019

Nichtannahmebeschluss: Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen im Klageerzwingungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 BVerfGG) bei unterbliebener Einlegung der Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren

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