Aktenzeichen II ZR 252/11

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RCNJUJNP2QVBRDJ39X

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.03.2013

Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Beurteilung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Prospekts im Hinblick auf die Reihenfolge der Haftung des Fondsgrundstücks und der quotal haftenden Gesellschafter

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