Aktenzeichen 36 U 6179/22

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RCNJSLGZLLDD5Z3XSA

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OLG München: Urteil vom 22.12.2023

Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Nutzungsentschädigung, Kraftfahrt-Bundesamt, Tatsachenvortrag, Rechtsmißbrauch, Streitwertfestsetzung, Zug-um-Zug, Rechtshängigkeit, substantiierter Sachvortrag, Fahrzeuge, Tatrichterliche Würdigung, Kostenentscheidung, Schadensschätzung, Substantiierungslast, Sachverständigengutachten, Maßgeblicher Zeitpunkt, Differenzschaden, Darlegungs- und Beweislast, Beweisaufnahme

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