Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 18 Abs 4a S 1 BWahlG): Fehlen der Parteieigenschaft gem Art 21 GG, § 2 PartG - unzureichende organisatorische Verfestigung bei Fehlen von Landesverbänden und lediglich acht Parteimitgliedern - kaum Nachweise für Öffentlichkeitsarbeit
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