Aktenzeichen 7 Sa 99/20

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RCNJS6D4JTJ7NBFG8T

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LArbG Nürnberg: Urteil vom 03.11.2020

Personalrat, Arbeitszeit, Arbeitnehmer, Berufung, Software, Arbeitgeber, Nutzung, Dienstvereinbarung, Arbeitsleistung, Abmahnung, Google, Internet, Pflichtverletzung, Beweislast, Nutzung von, wichtiger Grund, Kosten des Verfahrens

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