Aktenzeichen V ZB 170/09

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RCNJRPU5RWWD9E3AJ8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.06.2010

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der fehlerhaften Abklärung der Rechtsmittelzuständigkeit in Wohnungseigentumssachen

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