Aktenzeichen 2 StR 235/14

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RCNJRG5A3UBC82L9XS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.09.2014

Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Schuldfähigkeitsprüfung bei Wahnvorstellungen des Angeklagten zum Tatzeitpunkt

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