Aktenzeichen IV ZR 260/11

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RCNJQTCFM77CT8YM67

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.12.2014

Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell: Richtlinienkonforme, einschränkende Auslegung der Regelung zum Erlöschen des Rücktrittsrechts des Versicherungsnehmers bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung

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