Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 17.07.2017
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Begründung eines Berufungszulassungsantrags (§ 124a Abs 4 S 4 VwGO) im fachgerichtlichen Verfahren
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