Aktenzeichen 2 B 86/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNJPZ2AB3J5V6H68K

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 21.11.2013

Bedeutung des Verwertungsverbots eines Strafurteils im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

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