Aktenzeichen VI ZB 23/11

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RCNJP479BQ7LYVHV2K

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.09.2011

Wiedereinsetzung: Verschulden des Anwalts an der Fristversäumung im Falle der Nichtbefolgung einer Einzelanweisung durch eine Kanzleiangestellte

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