(Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind kein umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Zahlung/Aufwendung als Entgelt/Gegenleistung - Unzulässigkeit des Verzichts auf den Beitragszuschuss nach § 257 SGB V - Gleichbehandlung von Beitragszuschüssen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung und gesetzlich vom Arbeitgeber geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen)
Öffnen