Aktenzeichen XI R 35/08

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RCNJNKLPPL6X7AWU9Z

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 19.05.2010

(Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind kein umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Zahlung/Aufwendung als Entgelt/Gegenleistung - Unzulässigkeit des Verzichts auf den Beitragszuschuss nach § 257 SGB V - Gleichbehandlung von Beitragszuschüssen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung und gesetzlich vom Arbeitgeber geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen)

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