Aktenzeichen 13 T 3431/22

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RCNJMV6YQBMTZLTXEY

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 12.08.2022

Erkrankung, Leistungen, Beschwerde, Grundsicherung, Einkommen, Sozialhilfe, Betreuung, Pflegeversicherung, Trennung, Arbeitsuchende, Aufenthaltsbestimmung, Rechtspfleger, Staatskasse, Sozialleistungen, Leistungen der Grundsicherung, Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Sozialhilfe

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