Aktenzeichen 1 MV 1/20

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RCN:
RCNJKL8QVZXS5KNLZ8

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Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg: Urteil vom 08.07.2020

Eingruppierung, Unterlassungsanspruch, Einstellung, Zustimmungsverweigerung, Verletzung, Ermessensentscheidung, Zustimmung, Mitbestimmung, Versetzung, Taschengeld, Wiederholungsgefahr, Form, Unterlassungsbegehren, Bundesamt, anwaltliche Vertretung, Zulassung der Revision

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