Aktenzeichen I R 96/08

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RCNJKFFLQ8T4GS3X7A

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 07.04.2010

(Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei bloßer Vermietung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen - Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 UmwStG 1995 - Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage)

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