Betreuungsverfahren: Nachholung einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Pflicht des Betreuungsgerichts zum Sich-Verschaffen eines persönlichen Eindrucks vom kommunikationsunfähigen Betroffenen; Ersetzung der Verpflichtung durch Verfahrenspflegerbestellung
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