Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 01.08.2012
Nichtannahmebeschluss: Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG - Versagung einer Entschädigung gem DDR-EErfG für Enteignungen gem § 4 der "Konzernverordnung" (juris: KonÜbfV BE) verletzt weder Eigentumsgarantie noch Gleichheitssatz
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