Aktenzeichen B 6 K 18.278

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RCNJJGJY6E8TYP54RN

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VG Bayreuth: Entscheidung vom 13.08.2018

Kein selbständiger Zwischenstreit über Art und Umfang des Akteneinsichtsrechts im Rahmen eines laufenden Verwaltungsverfahrens

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