Aktenzeichen 7 U 3448/22

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RCNJHMPEBYCB9Q8AQ2

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OLG München: Urteil vom 15.11.2023

Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit, Klagepartei, Nutzungsentschädigung, Vorteilsausgleichung, Greifbare Anhaltspunkte, Unzulässigkeit, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rechtshängigkeit, Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten, Schluss der mündlichen Verhandlung, Rechtsprechung des BGH, Feststellung des Annahmeverzugs, Revisionsgründe, Gesetzesverstoß, Differenzschaden, Klageschrift, Hinweisbeschluss, Oberlandesgerichtsurteile, BGH-Urteil

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