Aktenzeichen 15 N 20.2341

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VGH München: Urteil vom 24.03.2021

Antragsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Kostenentscheidung, Einbeziehungssatzung, Bundsverwaltungsgericht, Antragsgegner, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Befähigung zum Richteramt, Grundwasserverhältnisse, Prozeßbevollmächtigter, Streitwertfestsetzung, Voraussetzungen für den Erlaß, Prozeßkostenhilfeverfahren, Rechtsmittelbelehrung, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, Abwägungserheblichkeit, Antragstellers, Wasserrechtliche Erlaubnis, Abwägungsgebot, Subjektives Recht

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