Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 11.01.2016
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten durch Versagung der Strafrestaussetzung zur Bewährung - hinreichende Sachaufklärung - zur Bewertung des Rückfallrisikos bei Sexualstraftaten, insb bei Tatleugnung
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