Aktenzeichen Au 9 E 22.385

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VG Augsburg: Entscheidung vom 23.02.2022

Coronavirus, SARS-CoV-2, Nachweis, Wirksamkeit, Anordnung, Feststellung, Abnahme, Antragsteller, Festsetzung, Feststellungsklage, Verweisung, Verfahren, Erlass, Stellungnahme, Kostenfolge, Infektion, Erlass einer einstweiligen Anordnung, einstweiligen Anordnung, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

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