Aktenzeichen 2 TaBV 109/17

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RCN:
RCNJF5KRNC6DYRR36S

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LArbG München: Entscheidung vom 14.12.2017

Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen grober Pflichtverletzung: Dauerhafte Nichtteilnahme an Sitzungen des Betriebsrats

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